BRÄUNINGSHOF - ECKGRUNDSTÜCK IN RUHELAGE AM WALDRAND MIT ALTBESTAND - VOR DEN TOREN ERLANGENS
NeuObjektart
Grundstück
Objekttyp
Wohnen
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
91094
Ort
Langensendelbach / Bräuningshof
ImmoNr
10024
Grundstücksgröße
ca. 1.008 m²
Kaufpreis
885.000,00 €
Außen-Provision
3,57 % inkl. 19 % MwSt. des Kaufpreises
Beschreibung
Nicht oft genug kann man diesen Spruch bemühen "Auf die Lage kommt es an". Selten trifft dieser Spruch so zu wie bei diesem herrlich gelegenen Grundstück direkt vor den Toren von Erlangen. Ein echtes Juwel und in dieser Lage und Größe nicht mehr verfügbar.Auf mehr als 1.000 m² erstreckt sich ein malerisch gelegenes Grundstück mit schönen Baum - und Strauchbestand. Bebaubar lt. Eigentümer nach § 34 BauGB, kein Bebauungsplan vorhanden.
Leben Sie naturnah in wunderschöner Ruhelage unmittelbar vor den Toren Erlangens und der Fränkische Schweiz.
Vereinbaren Sie mit uns gemeinsam einen Besichtigungstermin und lassen sie sich über das Grundstück führen, um ihre eigenen Möglichkeiten dieses wirklich einmaligen Angebotes selbst zu bewerten.
Lage
Das wunderschöne Grunstück ist am Ortseingang von Bubenreuth kommend in Bräuningshof ruhig gelegen in einer Wohnsiedlung am Waldrand umgeben von herrlichen Baumbestand.Bräuningshof ist an den ÖPNV des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg angeschlossen. Geschäfte des täglichen Bedarfs, Ärzte, Apotheken, Schulen und Kitas alles nur wenige Autominuten in Bubenreuth oder Erlangen entfernt.
Entfernungen mit dem PKW ca. Angaben:
Bubenreuth 900 m
Erlangen-Burgberg 4 KM
Erlangen-Bahnhofsplatz 6,5 KM
Baiersdorf Mitte 6,0 KM
Forchheim Zentrum 13 KM
Herzogenaurach 16 KM
Fürth-Zentrum 20 KM
Nürnberg Zentrum 23 KM
Bräunigshof gehört zu Langensendelbach im Landkreis Forchheim. Wir haben es zur besseren Lokalisierung für NICHT Ortsansässige in diesem Exposé jedoch Bubenreuth zugeordnet.
Ausstattung
Bebaut ist dieses Grundstück mit einem großen 1964 errichteten Haus (Zweifamilienhaus) und Garage, welches jedoch grundlegend und aufwändig saniert werden müsste, insofern der Erhalt des Hauses vom Erwerber geplant ist. Vor allem aber auch ein Abriss und in der Folge ein Neubau auf diesem Grundstück sollte eine realistische Option sein. Somit eine sehr gute Chance seine persönlichen Vorlieben umzusetzen und sein künftiges Domizil oder seine künftige Kapitalanlage sinnvoll selbst nach den eigenen Ideen umzusetzen.Sollten Sie am Erhalt dieses Hauses interessiert sein, senden wir ihnen gern alle Grundrisspläne, Flächen- und Kubaturberechnungen sowie den Gebäudequerschnitt zu. Die Öl-Heizung stammt aus dem Jahre 2011. Die meisten Fenster sind 2 fach verglaste Holzfenster aus dem Baujahr des Hauses. Nur einige Fenster wurden durch doppelt verglaste Kunststofffenster ersetzt. Bebaubar lt. Eigentümer nach § 34 BauGB, kein Bebauungsplan vorhanden.
Sonstige Angaben
Alle Angaben zum Objekt wurden uns vom Eigentümer übermittelt oder zur Verfügung gestellt. Der Makler konnte die Richtigkeit der gemachten Angaben nicht vollumfänglich überprüfen. Wir übernehmen daher keine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber, auch bei eigenen Fehlern, außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere bei den Angaben zu den Flächen.Kommt es auf Grund der Tätigkeit, Nachweis oder Vermittlung durch M & M Immobilien zu einem Kaufvertrag zwischen dem Eigentümer und dem Erwerber, ist die im Exposé ausgewiesene Provision zur Zahlung vom Käufer an den Makler fällig und zwar am Tage der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrages. Ein Makler-Vertrag mit M&M Immobilien Heroldsbach kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit auch in Textform zustande, wie z.B. die Unterschrift oder Bestätigung über den Erhalt des Objekt-Exposé oder des Besichtigungs- bzw. Objektnachweises.
Die Höhe der Courtage beträgt für den Verkäufer und für den Erwerber jeweils 3,57 % inkl. 19 % MwSt. und ist nach notariellem Kaufvertragsabschluss verdient und zur Zahlung an den Makler fällig. Unser Anspruch auf Provision gilt auch gegenüber Lebensgefährten, Familienmitgliedern, Verwandten, Partnern oder sonstigen Angehörigen, sollten diese das Kaufobjekt erwerben. Die unerlaubte Weitergabe unseres Exposés kann somit auch einen Provisions- und/oder Schadensersatzanspruch auslösen.